Was ist www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html?
Die Webseite www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html ist eine wichtige Informationsquelle für alle Unionsbürger, die ihre Stimme bei den Europawahlen 2019 abgeben möchten. Hier erhalten sie alle notwendigen Informationen rund um die Wahlen. Aber was genau bedeutet das für euch? Lasst uns einen genaueren Blick darauf werfen!
Information | Details | Link |
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Europawahlen | 23. bis 26. Mai 2019 | Bundeswahlleiter |
Wahlberechtigung | EU-Bürger ab 18 Jahren | Merkblatt |
Wahlschein beantragen | Bei der Wohnsitzgemeinde | Antragsformular |
Wahlbereich | Gesamte EU | Informationen für Unionsbürger |
Welche Voraussetzungen müssen Unionsbürger erfüllen, um an den Europawahlen 2019 teilzunehmen?
Um als Unionsbürger bei den Europawahlen 2019 wählen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört die Vollendung des 18. Lebensjahres und der Hauptwohnsitz in Deutschland. Außerdem müsst ihr euch auf einer Wählerliste eintragen lassen. Die Eintragung kann bei der Gemeinde eures Hauptwohnsitzes beantragt werden, spätestens 21 Tage vor der Wahl.
Wie können Unionsbürger ihre Stimme abgeben?
Nachdem ihr euch erfolgreich in die Wählerliste eingetragen habt, erhaltet ihr per Post eine Wahlbenachrichtigung sowie den Wahlschein. Mit diesen Unterlagen könnt ihr entweder am Wahltag persönlich im zuständigen Wahllokal oder per Briefwahl eure Stimme abgeben. Was ist euch lieber? Persönlich oder bequem von zu Hause aus wählen? Die Wahl liegt bei euch!
Was gibt es bei der Stimmabgabe zu beachten?
Bei den Europawahlen hat jeder Wähler eine Stimme, mit der er eine Liste wählt. Dabei ist es möglich, sowohl eine deutsche Liste als auch eine Liste aus dem Heimatland zu wählen. Beachtet dabei jedoch, dass eine doppelte Stimmabgabe nicht erlaubt ist. Macht also eure Wahl und seid Teil der demokratischen Entscheidungen in Europa!
Zusammenfassung:
- Die Webseite informiert Unionsbürger über die Europawahlen 2019 und die Teilnahmebedingungen.
- Voraussetzungen: Mindestens 18 Jahre alt, Hauptwohnsitz in Deutschland, Eintragung in die Wählerliste.
- Wahlbenachrichtigung und Wahlschein erlauben die Teilnahme an der Wahl persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl.